Elterninfos


Der Winter ist da!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bilder entstanden in Klasse 1a und passen zum heutigen Winterwetter.

Es gab nämlich die erste weiße Schneeschicht auf dem Schulhof.

Bitte ziehen Sie Ihre Kinder der Witterung entsprechend an. Mütze, Schal und Handschuhe sorgen dafür, dass in der Pause niemand frieren muss. Die Schuhe sollten auch Feuchtigkeit und Matsch aushalten können.

Vielen Dank!


Vorträge für Eltern

Die VHS des Landkreises Diepholz lädt interessierte Personen zu Vorträgen rund um das Thema "Erziehung" ein. Die Vorträge finden in der Grundschule Brinkum statt und sind kostenlos.

 

Der Vortrag am Mittwoch, 29. November 2023, von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr in der Grundschule Stuhr-Brinkum fällt leider aus!

Thema: Gesund aufwachsen mit Medien


Kein Sportunterricht + AG-Angebot in der Turnhalle

Die Turnhalle ist wegen einer defekten Heizungsanlage im Moment nicht geheizt.

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage beginnt am 27.11.2023 und dauert eine Woche. Wir können also frühestens ab Montag, 04.12.2023 wieder mit dem Sportunterricht beginnen.

In der Zwischenzeit wird kein Sportunterricht erteilt. Die Aula als "Ausweichturnhalle" hat sich nicht bewährt, die Unfallgefahr ist zu groß. Die Sportstunden werden mit anderen Unterrichtsinhalten gefüllt.

Auch die AGs in der Turnhalle (Dienstag: Fußball, Mittwoch: Karate, Donnerstag: Tischtennis) müssen leider ausfallen. Die AG-Kinder (3. und 4. Jahrgang) haben entsprechend nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss und gehen nach Hause oder in den Hort.

 



Neues Angebot: Elternsprechstunde

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Schlüter lädt zur offenen Sprechstunde für Eltern ein: immer dienstags
von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr können Sie Frau Schlüter telefonisch unter 04240-952101 oder persönlich in ihrem
Büro erreichen (Haupteingang, links in den Flur, die Rampe runter und vor der nächsten Glastür links).
Frau Schlüter hilft Ihnen auch gerne beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen.

 


Einschulung - nur mit dem Förderverein!

Die Kreiszeitung berichtet über die Einschulungsfeier am 19.08.2023 an unserer Schule (s.u.).

Was im Artikel eindeutig fehlt: Die großartige Beteiligung des Fördervereins der Grundschule. Die "Zutaten" für das Catering wurden bereits Tage vorher angeliefert und am Samstag war ein äußerst engagiertes Team ab morgens um 7:00 Uhr damit beschäftigt, Brötchen zu belegen, Laugenstangen aufzubacken, Luftballons mit Gas zu befüllen und auf dem großen Schulhof Verkaufsstände vorzubereiten.

Dorthin begaben sich die 250 Gäste nach der Feierstunde in der neuen Aula und überbrückten die Wartezeit, während die 32 Schülerinnen und Schüler der Klasse 1a und 1b ihre erste Unterrichtsstunde bei Frau Blömer und Frau Ortmann absolvierten. Kaffee, Kaltgetränke, Brötchen und Laugenstangen sorgten für das leibliche Wohl. Auf Postkarten konnten gute Wünsche für das Einschulungskind geschrieben werden.

Die Feierstunde wurde vom 3. Jahrgang unter der Leitung von Frau Meinke und Frau Meyer gestaltet. Das Theaterstück vom "Löwen, der nicht lesen konnte" wurde bereits vor den Sommerferien einstudiert und jetzt mit passenden Masken und Bühnenbild aufgeführt.

Nach der Unterrichtsstunde dauerte es etwas, bis alle 32 Erstklässlerinnen und Erstklässler ihre Familien wiedergefunden hatten, denn der Schulhof war gut gefüllt mit Gästen.

Als abschließende Aktion wurden nach einem Countdown die gasgefüllten Ballons mit den Postkarten fliegen gelassen.

Von Ferne hört man da bereits die Glocken der St. Michaelskirche. Frau Hermsmeyer hatte im Anschluss zum Familiengottesdienst geladen und diesem Aufruf folgten viele Familien.

Förderverein und Kollegium waren sich nach dieser Premiere einig: Die ist gelungen!!


Schulferien bis 2030

Das Kultusministerium hat die Ferientermine bis zum Jahr 2030 herausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Sommerferien im Jahr 2024 an einem Montag (24.06.2024) beginnen. Das neue Schuljahr 2024/2025 beginnt an einem Montag (05.08.204). Die Einschulung wird dann am Samstag, 10.08.2024 sein.

 

 

Quelle: Homepage des Kultusministeriums

 


Start ins neue Schuljahr 2022-2023

Liebe Eltern,

vor uns liegen die letzten Ferientage. Nächste Woche starten wir dann in ein neues Schuljahr.

Im Anhang finden Sie die neuesten Informationen von unserem Kultusminister Herrn Tonne zum Start in das neue Schuljahr.

Daraus geht hervor, dass empfohlen wird, während der ersten fünf Schultage täglich zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Danach sollten die Kinder zwei Mal pro Woche getestet werden. Es handelt sich um freiwillige Tests. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Kinder getestet in die Schule schicken, um das Infektionsgeschehen weiterhin im Blick zu behalten.

Vor den Ferien haben alle Schülerinnen und Schüler eine ausreichende Menge Tests erhalten. Wenn Ihnen welche fehlen, können Sie gerne am 22.8., 23.8. oder 24.8.2022 vormittags ins Sekretariat kommen und sich Tests holen.

Eine Maskenpflicht besteht weiterhin nicht mehr. Masken können aber freiwillig getragen werden.

 

Lange Version für Eltern:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern.pdf ( Größe: 118.11 KB )

Kurze Version für Eltern:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern_-_kurz.pdf ( Größe: 92.13 KB )

Version für Schülerinnen und Schüler:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Grundschule.pdf ( Größe: 76.81 KB ) 

 

Mit freundlichen Grüßen

Imke Bünstorf

Schulleiterin


Уважаемые родители,

 

Наступили последние дни праздников. На следующей неделе мы начнем новый учебный год.

 

Прилагаем последнюю информацию о начале нового учебного года от нашего министра образования г-на Тонна.

 

Это говорит о том, что рекомендуется проводить самопроверку дома каждый день в течение первых пяти дней обучения в школе. После этого дети должны проходить тестирование два раза в неделю. Это добровольные тесты. Мы будем очень рады, если вы отправите своих детей в школу с анализами, чтобы продолжать следить за заболеваемостью.

 

Перед каникулами все ученики получили достаточное количество тестов. Если у вас что-то пропущено, вы можете прийти в офис секретаря 22.8., 23.8. или 24.8.2022 утром, чтобы получить тесты.

 

Маски больше не являются обязательными. Однако маски можно носить добровольно.

 

https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern.pdf ( Größe: 118.11 KB )

 

С наилучшими пожеланиями

 

Имке Бюнсторф

 

 

Директор школы

 

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Einschulung

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Schullaufbahn

Niedersächsisches Schulgesetz

§ 6
Grundschule

(1) 1In der Grundschule werden Grundlagen für die Lernentwicklung und das Lernverhalten aller Schülerinnen und Schüler geschaffen. 2Es werden verschiedene Fähigkeiten entwickelt, insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten. 3Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt. 4Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen.

(2) In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet.

(3) 1Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder kann bei einer Grundschule ein Schulkindergarten eingerichtet werden. 2Im Schulkindergarten werden die Kinder durch geeignete pädagogische Maßnahmen auf den Besuch des 1.Schuljahrgangs vorbereitet.

(4) 1Grundschulen können den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen, die von den Schülerinnen und Schülern in ein bis drei Schuljahren durchlaufen werden kann (Eingangsstufe). 2In diesem Fall findet Absatz 3 keine Anwendung. 3Eine Grundschule, die die Eingangsstufe führt, kann auch den 3. und 4. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen.

(5) 1Die Grundschule bietet im 4. Schuljahrgang den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Gespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulform zu beraten. 2Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder (§ 59 Abs. 1 Satz 1).


Unterrichtsausfall bei schwierigen Witterungsverhältnissen

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Schülerbeförderung

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Unerlaubte Ferienverlängerung

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Hygiene

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Elterninformation Krankheitsblatt 001.jp
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